Glossar

Das IDS Lexikon. Die wichtigsten Logistik-Begriffe leicht erklärt.

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Generell gilt, dass die Ware so verpackt sein muss, dass sie während des Transports einen Unfall und/oder eine Vollbremsung ohne Beschädigung übersteht. Weiterhin muss eine Stückgutsendung über eine geeignete Außenverpackung, eine Palette bzw. eine unterfahrbare Verpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie über sicheren Verschluss, ggf. Kantenschutz, Spanngurte und Luftpolsterfolie verfügen. Für die ordnungsgemäße Verpackung ist der Versender zuständig. Die Fahrer unserer Speditionspartner sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Der Fahrer kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Hilfebereich. Diese Verpackungsrichtlinien dienen als Hilfestellung und entbinden den Auftraggeber / Versender nicht von einer möglichen weitergehenden Überprüfung, ob das genutzte Verpackungsmaterial geeignet für die zu versendende Ware ist.