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Keine Förderung. Strengere EU-CO2-Ziele.

EU-Rat und -Parlament haben die CO2-Reduktionsziele erhöht. Außerdem werden CO2-Grenzwerte für Auflieger und Anhänger neu eingeführt. Doch die Förderung für E-Trucks und Brennstoffzellen-Lkws wurde wegen leerer Haushaltskassen beim Bund „auf Null gesetzt“. IDS nimmt Stellung!

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich über die Verschärfung der CO2-Emissionsgrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt. Die Verordnung gibt ehrgeizige neue CO2-Grenzwerte vor: Danach sollen die CO2-Emissionen neu zugelassener Lkw gegenüber dem Basisjahr 2019 um 45 % bis 2030, um 65 % bis 2035 und um 90 % bis 2040 reduziert werden. Übrigens: Auch für Anhänger und Sattelauflieger wurden individuelle Grenzwerte für die Emissionsminderung ab 2030 festgelegt.

IDS wie auch viele andere großen Speditionsnetze beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit dem Thema nachhaltige Transporte und alternative Antriebe. IDS hat erst im Januar ihre CO2-Ziele bis 2030, 2040 und 2050 veröffentlicht. So will die Stückgutkooperation gegenüber dem Basisjahr 2023 die CO2-Emissionen bis 2030 um 21 % und bis 2040 um 60 % reduzieren. IDS geht dabei von einem Flottenmix aus, sodass die Ziele nicht im Widerspruch zu den Vorschlägen der EU stehen, die sich ja ausschließlich auf neu zugelassene Lkw beziehen.  

Emissionslos gefordert

Zusätzlich haben sich EU-Rat und -Parlament darauf geeinigt, dass zur Erfüllung der CO2-Ziele ausschließlich Zero Emission Vehicles (ZEV) angerechnet werden. Emissionslos heißt, dass keine CO2-Emissionen ausgestoßen werden dürfen, also nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die definitionsgemäß batterieelektrisch oder mit Wasserstoff (H2-Verbrenner oder Brennstoffzelle) betrieben werden. Emissionsarme oder klimaneutrale Treibstoffe wie E-Fuels, andere synthetische Treibstoffe oder bestimmte Biokraftstoffe, wie z. B. HVO, auf die wir Spediteure auch setzen müssen, da BEV und H2 nicht in ausreichendem Maß bis 2030 verfügbar sein werden, sind für diese Zielerfüllung nicht relevant.

Damit hat die EU dem Drängen der Fahrzeughersteller nachgegeben. Die Konsequenz: Die Reduktionsziele sind schwerer zu erreichen, die Hersteller müssen für Verbrenner Strafzahlungen leisten und werden versuchen, diese Strafkosten auf die neuen Diesel-Lkw aufzuschlagen. Und … statt Wettbewerb um die besten, nachhaltigsten und innovativsten Technologien wird ausschließlich auf Wasserstoff-Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren gesetzt. Hier besteht für die künftige EU-Kommission Handlungsbedarf!

Lkw-Hersteller unter Druck

Aufgrund der Haushaltslage des Bundes heißt das auch: Die Lkw-Hersteller müssen ihre aktuellen Preise im Segment BEV (Batterieelektrische Antriebe) mindestens halbieren. Heute liegen die Preise für BEV-Lkws noch bei ca. dem 2,5-fachen der Verbrennervarianten. Denn durch die Haushaltslage des Bundes, der faktisch keine Fördermittel mehr für die Anschaffung neuer Lkws mit BEV-Antrieben bereitstellen kann, müssen BEV- und Brennstoffzellen-Lkws zu ihren tatsächlichen Preisen angeschafft werden. Diese Kosten können aber die wenigsten Unternehmen bezahlen.

Einheitliche Messung des CO2-Fußabdrucks

Außerdem will die EU-Kommission mit einer Verordnung über die Erfassung von Treibhausgasen und einer einheitlichen Norm, der ISO-Norm 14083:2023, im Verkehr die Emissionen über alle Verkehrsträger hinweg vergleichbar machen. IDS hat sich hierzu schon bereits entschieden, den CO2-Ausstoß anhand des kommenden Standards zu ermitteln. Dafür stellt IDS die Emissionsberechnungen bereits im ersten Halbjahr 2024 auf das neue auf der DIN EN ISO 14083 basierende Verfahren um und ermittelt die Treibhausgasemissionen automatisch auf Sendungsebene. So will IDS nicht nur den CO2-Nachweis für ihre Kunden erbringen, sondern auch das Erreichen der eigenen Klimaziele überprüfen.