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Neues von IDS.
Umsetzung der 3G-Regelung bei IDS
Wie Sie den Medien aktuell entnehmen können steigen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen täglich stark an und die Situation spitzt sich weiter zu.
Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Infektionsschutzgesetz unterzeichnet hat, ist dieses am Mittwoch, den 24.11.2021, in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz ist die 3G-Regel u. a. am Arbeitsplatz erweitert worden. Das bedeutet, dass alle ArbeitnehmerInnen ab diesem Zeitpunkt nur bei erfolgtem 3G-Nachweis die Arbeit aufnehmen dürfen.
Lesen Sie hier, wie IDS ihre Prozesse anpasst, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, und welche Auswirkungen dies für Sie als VersenderIn oder EmpfängerIn hat.
Bundesweite Ausdehnung der 3G-Regel
Grundsätzlich gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz für ArbeitgeberInnen und deren Beschäftigte (vgl. § 28b Abs. 1 IfSG). Auch für BesucherInnen von speziellen Einrichtungen und Unternehmen wie bspw. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist die 3G-Regel seit 24.11.2021 verpflichtend (vgl. §28b Abs. 2 IfSG).
Umsetzung der 3G-Regel durch IDS
Die IDS Depots, HUBs sowie die Zentrale dokumentieren den G-Status (Geimpft, Genesen, Getestet) der eigenen MitarbeiterInnen tagesaktuell. Unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests, Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal sowie Bürgertests werden täglich kontrolliert. Des Weiteren vereinbaren die IDS Depots mit den von ihnen eingesetzten Transportunternehmen die ordnungsgemäße Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Die FahrerInnenn führen ein Schreiben über die ordnungsgemäße 3G-Einhaltung durch das IDS Depot oder durch den eingesetzten Transportunternehmer mit.
Dadurch wird sichergestellt, dass die NahverkehrsfahrerInnen im gesamten IDS Netzwerk durchgängig die 3G-Anforderungen erfüllen.
Abholung und Zustellung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Derzeit wird durch IDS als auch durch die namhaften Logistikverbände geprüft, ob das von den FahrerInnen mitgeführte Bestätigungsschreiben für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu deren Erfüllung der 3G-Kontrollvorgaben ausreicht. Sobald hierzu neue Erkenntnisse vorliegen, aktualisieren wir die Informationen auf unserer Website unter diesem Link.
Wir verstehen die besondere Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, jedoch können wir leider nicht gewährleisten, dass sich die FahrerInnen bei den EmpfängerInnen vor Ort testen lassen. Falls dies von den FahrerInnen gefordert wird, sind diese berechtigt, die Zustellung nicht durchzuführen.
Wir informieren Sie über die weiteren Entwicklungen auf unserer Website unter diesem Link.
Bei Fragen stehen Ihnen selbstverständlich Ihre gewohnten AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund.
Ihre IDS Logistik GmbH